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Ehegattenunterhalt ist der Unterhalt zwischen Eheleuten, der bis zur Scheidung uneingeschränkt geschuldet wird (sogenannter ehelicher Unterhalt bzw. Trennungsunterhalt). Nach der Scheidung (sogenannter nachehelicher Unterhalt) besteht eine Verpflichtung zum Unterhalt, wenn bestimmte Gründe vorliegen (Alter, Krankheit, Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes, keine angemessene Erwerbstätigkeit).
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