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Ehegattenunterhalt

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Ehegattenunterhalt ist der Unterhalt zwischen Eheleuten, der bis zur Scheidung uneingeschränkt geschuldet wird (sogenannter ehelicher Unterhalt bzw. Trennungsunterhalt). Nach der Scheidung (sogenannter nachehelicher Unterhalt) besteht eine Verpflichtung zum Unterhalt, wenn bestimmte Gründe vorliegen (Alter, Krankheit, Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes, keine angemessene Erwerbstätigkeit).

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • an allen bundeseinheitlichen Feiertagen und
    Feiertagen in Sachsen
  • 02.10.2023
    Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit
  • 30.10.2023
    Montag vor dem Reformationstag
  • 27. und 28.12.2023
    Mittwoch und Donnerstag in der Weihnachtswoche