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Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn ein Verkäufer/Hersteller/Vermieter/Verpächter eines Gegenstandes diesen nicht frei von Rechten Dritter übergeben kann. Ist z. B. das veräußerte Grundstück vertragswidrig belastet, kann der Käufer Mängelrechte geltend machen.
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