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Die Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist die notariell beurkundete Erklärung eines Schuldners, dass er sich wegen einer Forderung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Sie wirkt wie ein gerichtliches Urteil und ermöglicht es dem Gläubiger, ohne Weiteres die Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen des Schuldners zu betreiben. Der Gläubiger kann also den Gerichtsvollzieher beauftragen oder Kontenpfändungen vornehmen.
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