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Eine Baulast ist eine Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, bestimmte Dinge, die sein Grundstück betreffen, zu tun, zu dulden beziehungsweise zu unterlassen. Baulasten werden in das Baulastenverzeichnis eingetragen, das von der Baubehörde geführt wird.
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