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Der Verkäufer/Bauträger verkauft dem Käufer ein Grundstück oder Raumeigentum. Er verpflichtet sich, das Objekt entsprechend einer vereinbarten Baubeschreibung zu errichten und an den Kunden/Käufer zu übergeben. Der Bauträgervertrag ist, da Grundbesitz verkauft wird, notariell zu beurkunden.
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