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Eine Dienstbarkeit gewährt dem Berechtigten Nutzungsrechte an einem anderen Grundstück (z. B. Wegerecht) oder einen Anspruch auf Unterlassung gewisser Handlungen (z. B. Baubeschränkung). Dienstbarkeiten müssen in das Grundbuch eingetragen werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.
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