Skip to main content

Erbvertrag

« Back to Glossary Index

Der Erbvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung über Erbfragen, die erst nach dem Tode des Erblassers wirksam wird. Er ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit, um von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Er muss notariell beurkundet werden.

« Back to Glossary Index

Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • an allen bundeseinheitlichen Feiertagen und
    Feiertagen in Sachsen
  • 02.10.2023
    Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit
  • 30.10.2023
    Montag vor dem Reformationstag
  • 27. und 28.12.2023
    Mittwoch und Donnerstag in der Weihnachtswoche