« Back to Glossary Index
Der Erbvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung über Erbfragen, die erst nach dem Tode des Erblassers wirksam wird. Er ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit, um von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Er muss notariell beurkundet werden.
« Back to Glossary Index