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Das Grundbuch ist ein öffentliches Register für Grundstücke. Jedes Grundbuchblatt beginnt mit dem Bestandsverzeichnis. Es enthält die genaue Bezeichnung sowie Angaben zur Lage, Wirtschaftsart und Größe des Grundstücks. Dessen Eigentümer ist in Abteilung 1 eingetragen. Abteilung 2 enthält Lasten und Beschränkungen (Beispiel: Wegerecht). In Abteilung 3 sind alle Kreditsicherheiten (Grundpfandrechte) verzeichnet.
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