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Gütertrennung

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Gütertrennung bedeutet, dass zwischen den Ehepartnern/Lebenspartnern bei Beendigung der Ehe/Partnerschaft kein Vermögensausgleich stattfindet, sondern jeder sein Vermögen behält. Gütertrennung kann nur in einem notariell beurkundeten Vertrag wirksam vereinbart werden.

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • an allen bundeseinheitlichen Feiertagen und
    Feiertagen in Sachsen
  • 02.10.2023
    Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit
  • 30.10.2023
    Montag vor dem Reformationstag
  • 27. und 28.12.2023
    Mittwoch und Donnerstag in der Weihnachtswoche