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Die Kaufpreisfälligkeit tritt ein, wenn alle im Kaufvertrag genannten Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Wenn nicht ausnahmsweise ein fester Zahlungstermin vereinbart ist, informiert die Notarin die Beteiligten über die Kaufpreisfälligkeit. Der Käufer muss dann innerhalb der im Kaufvertrag genannten Zahlungsfrist den Kaufpreis an den Verkäufer überweisen.
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