« Back to Glossary Index
Die Löschungsbewilligung ist eine Einverständniserklärung des Rechtsinhabers, dass ein bestimmtes Recht im Grundbuch gelöscht werden kann. Sie muss notariell beglaubigt sein.
« Back to Glossary IndexAktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske tragen.
Das Notariat ist nicht erreichbar am: