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Ein Notaranderkonto ist ein treuhänderisch verwaltetes Girokonto der Notarin oder des Notars. Es dient in besonderen Fällen der sicheren Zahlungsabwicklung zwischen den Vertragsbeteiligten.
« Back to Glossary IndexAktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske tragen.
Das Notariat ist nicht erreichbar am: