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Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, bei der sowohl mit Gesellschafts- als auch Privatvermögen gehaftet wird. Mindestens zwei Gesellschafter schließen sich zusammen, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die Gesellschafter bilden eine Tätigkeits-, Vermögens-, Risiko- und Haftungsgemeinschaft.
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