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Reallasten begründen die Verpflichtung eines Grundstückseigentümers, an einen Begünstigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten. Sie können bestehen in Renten von Geld oder Naturalien, in Diensten, Verpflichtungen (Instandhaltung einer Brücke, eines Weges, Zaunes etc.).
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