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Verlesen der Urkunde

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Der zentrale Bestandteil des Beurkundungsverfahrens ist das laute Vorlesen der notariellen Niederschrift. Als höchst effiziente Methode der Qualitätssicherung vermittelt es die Kenntnis der gesamten Urkunde und bietet Gelegenheit zu Fragen, Aufklärung und Beratung.

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