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Die Vollmacht ist die durch einseitige Erklärung erteilte Befugnis, für einen anderen (den Vollmachtgeber) rechtlich verbindliche Willenserklärungen abzugeben.
« Back to Glossary IndexAktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske tragen.
Das Notariat ist nicht erreichbar am: