« Back to Glossary Index
Vorkaufsrecht ist das Recht, zu den gleichen Konditionen zu kaufen, zu denen ein Kaufvertrag mit einem Dritten geschlossen wurde. Bei Ausübung des Vorkaufsrechtes kommt ein gleichlautender Kaufvertrag mit dem Vorkaufsberechtigten zustande. Bei ganz oder teilweise unentgeltlicher Veräußerung, einer Schenkung oder gemischten Schenkung, besteht kein Vorkaufsrecht.
« Back to Glossary Index