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Vorkaufsrecht

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Vorkaufsrecht ist das Recht, zu den gleichen Konditionen zu kaufen, zu denen ein Kaufvertrag mit einem Dritten geschlossen wurde. Bei Ausübung des Vorkaufsrechtes kommt ein gleichlautender Kaufvertrag mit dem Vorkaufsberechtigten zustande. Bei ganz oder teilweise unentgeltlicher Veräußerung, einer Schenkung oder gemischten Schenkung, besteht kein Vorkaufsrecht.

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Wichtiger Hinweis zu SARS-CoV-2 („Coronavirus“)

Aktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske tragen.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Notariats

Das Notariat ist nicht erreichbar am:

  • an allen bundeseinheitlichen Feiertagen und
    Feiertagen in Sachsen
  • 02.10.2023
    Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit
  • 30.10.2023
    Montag vor dem Reformationstag
  • 27. und 28.12.2023
    Mittwoch und Donnerstag in der Weihnachtswoche