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Die Zweckerklärung oder Sicherungsvereinbarung ist die Verbindung zwischen Grundschuld und gesichertem Darlehen. Sie definiert, wann die Gläubigerin/Bank aus der Grundschuld vorgehen darf.
« Back to Glossary IndexAktuell gib es für Ihren Termin in meinem Notariat keine Einschränkungen.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Zu Ihrem Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske tragen.
Das Notariat ist nicht erreichbar am: